Satzungsänderungsanträge Mitgliederversammlung 2021

Der Vorstand der Westpfalzküken schlägt der Mitgliederversammlung folgende Satzungsänderungen zur Abstimmung vor:

gestrichen, neu ergänzt

Satzungsänderungsantrag 1

Beantragt:
§7 Mitgliederversammlung

  1. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, Änderungen der Satzung einer Zweidrittelmehrheit, wobei mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen.
    Zu ändern in:
  2. Beschlüsse bedürfen der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder, Änderungen der Satzung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder , wobei mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein müssen.

Satzungsänderungsantrag 2

Beantragt:
§4 Mitgliedsbeiträge, Dauer
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12 Euro. Über eine evtl. Beitragsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann in Sonderfällen für einzelne Personen eine Ermäßigung vornehmen. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt
im ersten Quartal des laufenden Kalenderjahres.
Zu ändern in:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt mindestens 12 Euro. Über eine evtl. Beitragsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Vorstand kann in Sonderfällen für einzelne Personen eine Ermäßigung vornehmen. Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt
im ersten Quartal des laufenden Kalenderjahres.

Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit eine Beitragsordnung. Der Mitgliedsbeitrag ist bei Beginn der Mitgliedschaft, im übrigen zu Beginn des Kalenderjahres zur Zahlung fällig.

Satzungsänderungsantrag 3

Beantragt:
§5 Organe des Vereins

  1. der Vorstand, bestehend aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und mindestens einem, maximal 4 Beisitzern, wobei die Zahl der zu wählenden Beisitzer in der jeweiligen Mitgliederversammlung durch Abstimmung per
    Handzeichen mit einfacher Mehrheit festgelegt wird.
    Zu ändern in:

1a. der geschäftsführende Vorstand, bestehend aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister;
1b. der erweiterte Vorstand, bestehend aus dem geschäftsführenden Vorstand und mindestens einem, maximal vier Beisitzern, wobei die Zahl der zu wählenden Beisitzer in der jeweiligen Mitgliederversammlung durch Abstimmung per Handzeichen mit einfacher Mehrheit festgelegt wird.

Satzungsänderungsantrag 4

Beantragt:
§6 Wahl, Rechte, Pflichten, Aufgaben des Vorstandes und des Schirmherren

  1. Die Mitglieder des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt, Briefwahl ist möglich.
    Zu ändern in:
  1. Die Mitglieder des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an, gewählt, er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Briefwahl ist möglich.

Satzungsänderungsantrag 5

Beantragt:
§6 Wahl, Rechte, Pflichten, Aufgaben des Vorstandes und des Schirmherren

3. Der Vorstand vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.
Zu ändern in:

3. Der geschäftsführende Vorstand nach §5.1a vertritt den Verein in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten.

Satzungsänderungsantrag 6

Beantragt:
§6 Wahl, Rechte, Pflichten, Aufgaben des Vorstandes und des Schirmherren

6. Zeichnungsberechtigt für alle geschäftlichen Belange sind zwei der o.g. Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Zu ändern in:

6. Zeichnungsberechtigt für alle geschäftlichen Belange sind zwei der o.g. Vorstandsmitglieder Mitglieder des geschäftsführenden Vorstands nach §5.1a gemeinsam.

Januar 27, 2021

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